An Legenden kratzen ist immer toll, besonders wenn das toll geschrieben ist. Wie hier
...im IM:
erst gabs nix, jetzt plötzlich zwei neue beiträge innerhalb kürzester zeit. wow.
Und jetzt noch einen, wenn auch sehr spät. Denn:
Mehr in der Beschluss-Pdf.
'SoNicht' (aus Rücksicht auf den Nutzer bleibt er hier anonym) hat am 16.9. einen Kommentar zum Blog-Beitrag 'Mindestlohn für Praktikanten' eingestellt. Darin beschreibt er eine bitter klingende Geschichte: Nach einem Magister-Abschluss sei er im Jahr 2002 mit der Aussicht auf eine Fest-Anstellung in ein sechsmonatiges unbezahltes Praktikum gelockt worden. Trotz guter Leistung habe man ihn anschließend nicht übernommen. Daraufhin habe er vor dem Arbeitsgericht Erfurt geklagt - aber verloren, weil das Unternehmen 'dreist alles abgestritten' hätte. Damit nicht genug: Nachträglich forderte das Arbeitsgericht auch noch 1400 Euro an Prozesskosten zurück - obwohl ihm doch Prozesskostenhilfe gewährt worden sei. Sein drastisches Fazit:
„Wer meint fleißige MA so behandeln zu können, gehört als asoziales Unternehmen ganz dringend an den Pranger gestellt.“
Gehört es wirklich? Und macht es wirklich keinen Sinn, vor Gericht zu ziehen, wenn das Praktikum sich in Wirklichkeit als getarnte Vollzeitsstelle enttarnt? Die 'andere Seite', so meine ich, sollte auch die Möglichkeit bekommen, ihre Sicht der Dinge zu schildern.
Sehr geehrter Herr Jung,
Sie wollen also ab sofort von Terrorristen entführte
Flugzeuge abschießen. Fantastisch! Im Zweifel auch gegen das Grundgesetz. Ist dann halt ein „rechtfertigender Notstand“. Das steht ja schließlich im Strafgesetzbuch (§34).
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren
Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Blöd nur dass damit niemals gemeint war Menschenleben gegeneinander aufzurechnen. Aber ist ja egal, schließlich kämpfen wir gegen den Terrorismus. Wo ich schon das Strafgesetzbuch zurück ins Regal stelle, schau ich doch gerade mal im Lexikon nach. Was ist eigentlich ein Terrorismus? Ach, das ist ja interessant:
Ziel des Terrorismus ist es, durch Androhung und Anwendung von Gewalt, die Verbreitung von Angst und Schrecken, die Schaffung eines Klimas der tiefen Verunsicherung und Bedrohung die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung zu destabilisieren und
damit den Boden für eine grundlegende politisch-gesellschaftliche Umwälzung zu bereiten.
Muss man dazu androhen die Gewalt selbst zu verüben? Oder
reicht es schon mit der Gewalt anderer Leute zu drohen?
Oh, ich lese gerade: der Berliner Strafrechtsprofessor Klaus
Geppert sagte folgendes: Wenn ein Flugzeug nur von Terroristen besetzt ist wäre ein Abschuss den Notwehrparagrafen abgedeckt.
Jemand der Angst und Schrecken in der Bevölkerung schürt? Es
dürfen keine Zivilisten an Bord sein damit ein Flugzeug abgeschossen werden kann? Wen haben Sie denn so dabei, wenn Sie mit der Flugbereitschaft unterwegs sind? Niemand? OK! Warum ich dass wissen will? Och, nur so, einfach nur so…
Seit vergangener Woche ist Katrin Bauerfeind wieder mit uns.
Nach ihrem letzten Ehrensenf ist sie nun die Schwangerschaftvertretung von Tita von Hardenberg bei Polylux.
Was das bedeutet? Dass ich ab sofort donnerstags viel zu spät ins Bett komme! Und dass mir freitags morgen jeder in verschlafene, aber strahlende Augen sehen kann. Katrin ist wieder da!!!

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