Verhohnepiepelung tut not

12.11.07 | 20:29 | christian

Beschämend aber wahr: Über die Vorratsdatenspeicherung gab's hier noch gar nichts. Nun, ganz vorbei ist's ja noch nicht.

Bemerkenswert ist da der Hinweis eines Users der abgeordnetenwatch-Seite von Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, auf das Volkszählungsurteil:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

 

Der User hält "die Argumentation 'Terrorismus' für absolut unzutreffend" und meint: "Die Angst vor Terrorismus ist heute ein gefährliches Mittel der Politik um nach belieben Grundrechte einschränken zu können, nichts weiter."

Und im gefährlichen Web 2.0 antwortet Wiefelspütz:

Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz

Komplett via Spreeblick, wo gerätselt wird, wofür die Vorratsdatenspeicherung denn dann gut ist. Blaukehlchen meint: "Er hat das sicher nur falsch verstanden und meint, dort werden Vorratsdaten gespeichert. Und Vorrat ist immer gut, falls mal was ausgeht im Modernen Zeitalter der Daten. Oder so."

 

Edit: Spreeblick landet nach fünf Stunden schon auf Platz sieben. Und heise berichtet über 26 Sozialdemokraten inklusive Andrea Nahles, die "trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" dem Gesetzentwurf auch deshalb zugestimmt haben, "weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird" (pdf, S.89/90).

Edit: Keine Lust auf die Original-SPD-Erklärung? Die gibt's auch aufbereitet bei Stefan Niggemeier.

Ein offener Brief

18.09.07 | 10:05 | basti

Sehr geehrter Herr Jung,

 
Sie wollen also ab sofort von Terrorristen entführte
Flugzeuge abschießen. Fantastisch! Im Zweifel auch gegen das Grundgesetz. Ist dann halt ein „rechtfertigender Notstand“. Das steht ja schließlich im Strafgesetzbuch (§34).

 Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren
Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Blöd nur dass damit niemals gemeint war Menschenleben gegeneinander aufzurechnen. Aber ist ja egal, schließlich kämpfen wir gegen den Terrorismus. Wo ich schon das Strafgesetzbuch zurück ins Regal stelle, schau ich doch gerade mal im Lexikon nach. Was ist eigentlich ein Terrorismus? Ach, das ist ja interessant:

Ziel des Terrorismus ist es, durch Androhung und Anwendung von Gewalt, die Verbreitung von Angst und Schrecken, die Schaffung eines Klimas der tiefen Verunsicherung und Bedrohung die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung zu destabilisieren und
damit den Boden für eine grundlegende politisch-gesellschaftliche Umwälzung zu bereiten.

Muss man dazu androhen die Gewalt selbst zu verüben? Oder
reicht es schon mit der Gewalt anderer Leute zu drohen?

Oh, ich lese gerade: der Berliner Strafrechtsprofessor Klaus
Geppert sagte folgendes: Wenn ein Flugzeug nur von Terroristen besetzt ist wäre ein Abschuss den Notwehrparagrafen abgedeckt.

Jemand der Angst und Schrecken in der Bevölkerung schürt? Es
dürfen keine Zivilisten an Bord sein damit ein Flugzeug abgeschossen werden kann? Wen haben Sie denn so dabei, wenn Sie mit der Flugbereitschaft unterwegs sind? Niemand? OK! Warum ich dass wissen will? Och, nur so, einfach nur so…

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